Anfrage Fördermöglichkeit(en) im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von E-Lastenfahrrädern und -Bikes

28. März 2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fleischhauer, sehr geehrter Herr Beigeordneter Kamp,

 

In Anbetracht der aktuell explodierenden Spritpreise sieht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen weiteren zwingenden Grund für eine umgehend einzuleitende Verkehrswende in Form einer flächendeckenden Mobilitätsdiversifizierung.

In diesem Zusammenhang wird ein Ausbaupotential sozial gerechter Partizipationsmöglichkeiten für Moerser Bürger:innen sowie der Ausnutzung vorhandener Fördermöglichkeiten für die klima- und energiefreundliche Erweiterung des städtischen Fuhrparks gesehen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet daher die Verwaltung um Auskunft,

  1. ob und in welchem Umfang sich aktuell bereits (Elektro-)Lastenfahrräder und E-Bikes im städtischen Einsatz befinden und welche Fachbereiche bzw. Kommunalunternehmen für einen zukünftigen Einsatz im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung in Betracht kämen,
  2. ob es Überlegungen der Verwaltung gibt, den städtische Fuhrpark und den Fuhrpark der Eigenbetriebe und städtischen Töchter um weitere energiefreundliche Lastenfahrräder und E-Bikes zu ergänzen bzw. Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb auszutauschen, sodass die Mitarbeitenden Vorbilder für Moerser Bürger:innen und damit auch ein wichtiger Teil der Mobilitätswende sein können,
  3. sowie ob und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Verabschiedung einer kommunalen Förderrichtlinie für die Anschaffung von privaten und gewerblichen Lasten- (Elektro-) Fahrrädern und E-Bikes – ähnlich dem Vorbild unserer niederrheinischen Nachbarstädte – bestünde. Neben den unbestrittenen positiven Umweltaspekten, sehen wir dies auch als wichtigen Faktor zur Steigerung der Attraktivität für Moerser Bürger:innen und Gewerbetreibende (sowie solche, die es noch werden wollen).



Begründung:
Für kurze (Transport-)Wege sollten bevorzugt Alternativen zum emissionsstarken motorisierten Individualverkehrs genutzt werden können: E-Lastenfahrräder.

Diese bieten einerseits die Flexibilität und Sportlichkeit eines Fahrrades und andererseits die praktische Transportmöglichkeit eines PKW.

Aktuell sehen jedoch noch viele private wie gewerbliche Interessenten den relativ hohen Anschaffungspreis als Kaufhindernis. Um dem entgegenzuwirken (und um nebenbei die städtische Klimabilanz zu verbessern), wurden in NRW bereits verschiedene Förderprogramme zur Kaufpreisminderung aufgelegt. Dadurch soll es auch privaten Haushalten sowie Gewerbetreibenden mit geringerem Finanzvolumen ermöglicht werden, ein (E-)Lastenfahrrad zu erwerben – im Idealfall anstelle eines PKW oder Kleintransporters.

Das Land NRW hat dafür bspw. die Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“ verfasst, die es an- tragsberechtigten Unternehmen und Kommunen (inkl. Kommunalbetrieben) ermöglicht, eine Förderung von 30% bzw. 60% (mit einer max. Förderhöhe von 4.200 €) für den Erwerb von bis zu fünf Elektro-Lastenfahrrädern jährlich zu erhalten.

Darüber hinaus können Bürger:innen vieler Großstädte wie Köln, Düsseldorf, Münster - und seit 2022 auch Krefeld - von kommunalen Fördermaßnahmen für den Erwerb von (E-) Lastenfahrrädern und/oder Leihoptionen profitieren. Düsseldorf hat bspw. im Rahmen der geltenden Förderrichtlinie „Lastenfahrrad“ (mit einer Förderquote von 50%) ein Budget i. H. v. einer Million Euro zur Verfügung gestellt und dies aufgrund der sehr positiven Aufnahme vieler Düsseldorfer:innen bereits jetzt ausgeschöpft.

Neben den v. g. Großstädten haben aber auch viele niederrheinische (Klein-)Städte und Gemeinden wie Meerbusch, Kevelaer, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk ihre eigenen Förderprogramme zur Beschaffung energiefreundlicher Mobilitätsalternativen verabschiedet - und sind damit in punkto Mobilitätswende weiter als Moers.
 

Herzliche Grüße,
die Fraktionsvorsitzenden
Christopher Schmidtke 
Gudrun Tersteegen