7. September 2020 Wir möchten die Verwaltung bitten, uns über Entwicklungen zum Erarbeitungsbeschluss GE/GI-Kohlenhuck einen ausführlichen Sachstandbericht zu geben, die neuen Planwerke vorzulegen und Transparenz herzustellen.
Außerdem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Können im Falle der zügigen Realisierung GE/GI weitere Windkraftanlagen auf der Fläche errichtet werden?
- Müssen bestehende Windkraftanlagen zurückgebaut werden?
- Werden im Falle der kommunalen Beteiligung zur Umweltprüfung auch Beurteilungskriterien gemäß „Klimanotstand-Kommune“ herangezogen?
- Werden die ursprünglichen Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung, die Moers der Neuaufstellung des FNP zugrunde gelegt hat, berücksichtigt?
Begründung
Der RVR hat in seiner Sitzung vom 15.06.2020 einen Erarbeitungsbeschluss für den „Sachlichen Teilplan“ Kohlenhuck verabschiedet. Die RVR Regionaldirektorin Frau Geiß-Netthöfel hatte der Interessengemeinschaft/Landwirte Kohlenhuck im April mitgeteilt, dass für die „im Sachlichen Teilplan festgelegten Regionalen Kooperationsstandorte eine Umweltprüfung durchgeführt wird“ und „im weiteren Verfahrene eine Öffentlichkeitsbeteiligung“. Die Verfahrensunterlagen sind bis dato über den RVR nicht einsehbar. In einer Veröffentlichung des RVR zur Sitzung der Verbandversammlung am 15.06.2020 war von einer zweimonatigen Beteiligungsverfahrensdauer die Rede. Die 2 Monate sind rum. Gleichwohl werden auf politischer Ebene schon Pläne für die Nutzungen gemacht, die dem ursprünglichen Ziel „Landwirtschaft, regenerative Energie und Erhohlung“ deutlich widersprechen.
Im FNP haben wir Kohlenhuck als Vorrangzone für Windenergie festgelegt. Die ENNI hat bereits vier Windkraftanlegen gebaut und möchte nach eigener Auskunft regenerative Projekte vorantreiben.
In einer für den FNP Moers zugrunde gelegten Umweltverträglichkeitsprüfung zum „prognostizierten Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Gewerbliche Baufläche/Industrie)“ wurde „die Planung… mit sehr erheblichen Auswirkungen vor allem auf das Grundwasser“ neben weiteren erheblichen Auswirkungen auf Artenschutz , Freiraum- und Klimaschutz festgestellt. Es besteht unsererseits die begründete Befürchtung, dass diese Feststellungen zukünftig keine Rolle mehr spielen werden. Und das vor dem Hintergrund des Klimawandels.
Der dritte Hitzesommer in Folge hat gezeigt, dass auch auf kommunaler Ebene dringender Handlungsbedarf für eine „klimaangepasste“ Entwicklung von Flächen oberste Priorität haben muss. Durch die Pandemie haben wir außerdem lernen müssen, wie wichtig die regionale Lebensmittelversorgung ist und dass wir „mit jedem Quadratmeter unserer landwirtschaftlichen Flächen geizen“ müssen (Hubert Kück Sprecher der Kreis Grünen-Fraktion).
Gudrun Tersteegen
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende