Antrag Ergänzung der Benutzungsordnung

10. November 2023

Wir beantragen bei der Überlassung von kommunalen Räumen, die zu den Bildungsorten der Stadt Moers zu zählen sind, folgendes in die Benutzungsordnungen aufzunehmen:

  1.  Bei der Durchführung von Veranstaltungen durch Externe gilt die Wahrung des Neutralitätsgebotes. Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung erfolgt für Veranstaltungen von Parteien keine Überlassung von
    Räumen.
  2. Die Überlassung von Räumen an externe Veranstaltungen mit sexistischen, rassistischen, antisemitischen, extremistischen oder sonstigen menschenfeindlichen Tendenzen wird in den Einrichtungen der Eigenbetriebe Bildung ausgeschlossen. Die Überlassung von Räumen an Externe erfolgt für eine einzelne Veranstaltung und für einen bestimmten kulturellen, sozialen oder ähnlich gesellschaftlichen Zweck. Die Anmietung für private Feierlichkeiten (z.B. Hochzeiten) ist möglich. Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung erfolgt für Veranstaltungen von Parteien keine Überlassung der Räume der Eigenbetriebe Bildung.
     

Begründung
Der Zweck externer Veranstaltungen muss mit den Werten und dem Ansehen der Stadtverwaltung als demokratischer Institution, mit dem demokratiepolitischen Gehalt der jeweiligen Örtlichkeit und der Würde von lebenden sowie verstorbenen Men-
schen in Einklang stehen und die Neutralität wahren. Demokratische Parteien können überall auf ihre Ziele, Programme und Prinzipien hinweisen. Überall, wo sie dies tun, entstehen demokratische Orte.