Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist auch die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser
und Prozesswärme treibhausgasneutral zu gestalten. Dabei verfolgt die kommunale Wärme-
planung das Ziel, die Wärmeangebote und -bedarfe auf der lokalen Ebene zusammenzubrin-
gen. Es ist davon auszugehen, dass auf Grundlage des Gesetzes für die Wärmeplanung und
zur Dekarbonisierung der Wärmenetze auf Bundesebene alle Kommunen zur Erstellung ei-
ner kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
Entsprechend des vorliegenden Gesetzesentwurfes sollen Kommunen in ihrem Stadt- oder
Gemeindegebiet Wärmenetzgebiete, Wasserstoffgebiete sowie Gebiete für eine dezentrale
Wärmeversorgung z.B. über Wärmepumpen identifizieren und fixieren. Durch die neutrale
Federführung der Kommune erhält jede Bürgerin und jeder Bürger unserer Stadt Planungssi-
cherheit, aus welchen Wärmequellen sie oder er zukünftig klimaneutral, kosteneffizient und
bezahlbar versorgt werden kann. Die Frist zur Erarbeitung einer kommunalen Wärmepla-
nung endet für die Stadt Moers entsprechend des vorliegenden Gesetzesentwurfes am 30.
Juni 2026. Diese zeitliche Vorgabe gilt für alle Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern
in Deutschland.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen
durch fachkundige externe Dienstleister mit 60-100% gefördert. Die Stadt Moers hat am 25.
Mai 2023 einen entsprechenden Förderantrag eingereicht. Für die Stadt Moers ist bei Bewilli-
gung eine Förderquote von 90 % zu erwarten.
Die allermeisten Kommunen werden bei dem gegebenen Zeitrahmen und der vorliegenden
Förderkulisse externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Diesem Bedarf steht eine be-
grenzte Anzahl an kompetenten und erfahrenen Planungsbüros gegenüber. Daher halten wir
es für unbedingt notwendig, die Ausschreibungsleistungen zur Beauftragung eines externen
Planungsbüros frühestmöglich auszugestalten und die Ausschreibung unmittelbar nach För-
derzusage zu veröffentlichen. Nur so können wir für unsere Stadt eine bestmögliche externe
Unterstützung beim herausfordernden Prozess der kommunalen Wärmeplanung erreichen.
Da die vorliegende Aufgabenstellung für alle Beteiligten eine neue Herausforderung darstellt,
die in kürzester Zeit vom Gesetzgeber eingefordert wird und umgesetzt werden muss, ist die
Einbeziehung eines erfahrenen Planungsbüros insbesondere für die umfangreichen Koordi-
nierungsaufgaben des Gesamtprozesses unabdingbar.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen