Antrag Bd. 90/Die Grünen Wir beantragen die nachfolgenden Ergänzungen in die Verwaltungsvorlage „Stadtbäume Moers-Zustandsbericht und Handlungsrahmen“ aufzunehmen. Ziele bleiben Erhalt, Wiederherstellung und Erweiterung des Straßenbaumbestands in der Stadt Moers sowie Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen.
Begründung
Der geringe Straßenbaumbestand ist nicht naturgegeben, sondern für Moers leider sehr typisch. Insbesondere bei Grundsanierungen von Straßen wie z.B. im Kanalbausanierungsgebiet Kapellen, auf der Römerstraße und anderen wurden/werden Chancen vergeben. Wir stellen fest, dass bei den mit Aufwand und hohen Kosten versehenen Maßnahmen Stadtbäume als Gliederungs- und Klimarelevante-Elemente kaum eine wesentliche Rolle spielen, bzw. außer Acht gelassen wurden und werden. Nach BauGB besteht die Pflicht zur Klimaanpassung. Den kostengünstigsten Faktor für die Klimaanpassung und ein gesundes Stadtklima stellen vitale leistungsfähige Baumbestände dar. Konzepte wie die in der Vorlage erwähnten “Bäume auf Zeit” würden zu einer pflichtwidrigen Ausführung von Baumaßnahmen zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Stadtbaumbestandes für die urbane Gesundheit gehen. Dies verstößt gegen die Gemeindeordnung NRW. Bäume nicht fachgerecht anzupflanzen, so dass sie bereits in oder zum Ende ihrer Jugendphase derart vergreist sind, dass Ihre Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, kostet sehr viel Geld. Solche Bäume leisten weder einen stadtklimatischen noch ästhetischen Beitrag zum Gemeinwohl. Um einen finanziellen und personellen Mehraufwand in den beschriebenen Dimensionen lang-fristig und nachhaltig zu gewährleisten, sind baumfachliche Baubegleitungen in der Zukunft zwingend erforderlich. Der Rat beschließt:
1. Wiederherstellung des Straßenbaumbestandes:
Für die Wiederherstellung des Bestandes an Straßenbäumen (Stand 2020) werden ins-gesamt 930.000 € zur Verfügung gestellt. Die Summe ist ab dem Jahr 2022 auf 5 Jahre zu jeweils 186.000 € zu verteilen und im Haushalt einzuplanen, um eine kontinuierli-che Nachpflanzung der bereits fehlenden Straßenbäume bewerkstelligen zu können.
NEU: ImRahmen von Straßensanierungen und Neubauerschließungen wird das Regelwerk FGSV 232 (Hinweise zur Bepflanzung in bebauten Gebieten der Forschungsgesellschaft Straßen und Verkehr, 2006) zur Anwendung gebracht und im erweiterten Wurzel-raum unter den versiegelten Oberflächen sämtliche Schadverdichtungen aufgelöst und als überbaubare Vegetationstragschichten (FLL-Bautyp 2) gemäß DIN 18915 fachgerecht wiederhergestellt. Die Kosten der erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Beseitigung nicht fachgerechter Bauweisen gehen nicht zu Lasten der Pflanzungskosten.
2. Erhalt des Straßenbaumbestandes durch jährliche Nachpflanzung:
Für die Nachpflanzung der zukünftig voraussichtlich erhöhten Ausfälle von Straßenbäu-men werden jährlich ab dem Jahr 2022 neben dem dafür bereits vorgesehenen Festwert (aktuell: ca. 52.000 €/Jahr) zusätzlich Mittel in Höhe von ca. 128.000 € pro Jahr im Haushalt eingeplant. NEU: Neben dem zahlenmäßigen Erhalt werden insbesondere auch die wesentlich leistungsfähigeren Altbäume bei Straßenbaumaßnahmen durch eine baumfachliche und vegetationstechnische Baubegleitung gemäß FGSV und FLL-Fachbericht (Verkehrsflächen mit Baumbestand, 2019) erhalten und revitalisiert. Unvermeidbare Ersatzpflanzungen werden ausschließlich in fachgerecht hergestellten Pflanzgruben gepflanzt.
3. Bestandserweiterung Bäume (Maßnahmenplan Klimanotstand):
Als Maßnahme gegen den Klimanotstand wird der Baumbestand im öffentlichen Grün um ca. 200 Bäume pro Jahr erweitert. Hierfür werden weitere 300.000 € pro Jahr ab dem Jahr 2022 im Haushalt eingeplant.
NEU: Für eine möglichst nachhaltige und leistungsfä-hige Ergänzung des Stadtbaumbestandes sind die Standorte ggf. von Schadverdichtun-gen zu befreien und fachgerecht aufzubereiten. Nutznießer der Ergänzungspflanzungen sollen im Wesentlichen schutzbedürftige Kinder in ihren Aufenthalts- und Spielbereichen der Bildungseinrichtungen und öffentlichen Parkanlagen sowie die Senioren in den Außenanlagen öffentlicher Begegnungsstätten und im Umfeld von Erholungsbänken in Park-anlagen sein.
NEU: Dafür soll eine differenzierte Anzahl des Baumbestandes nach den wesentlichen Nutzungsarten wie Straße, Bildungseinrichtungen, Spielplätze, Grünanlagen, sonstiges Immobilienvermögen, sollte aus dem GRIS bereitgestellt und einem jährlichen Monitoring unterzogen werden.
4. Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen für die Planung und Abwicklung der Baumpflanzungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine zusätzliche Planstelle (aktuell kalkuliert mit ei-nem Stellenanteil von 0,5) für den vergrößerten Umfang an Planungsleistungen und den erhöhten Aufwand für die Abwicklung der Baumpflanzungen ab dem Jahr 2022 zu schaffen.
NEU: Die personelle Aufstockung geht mit einer regelwerkskonformen Anpassung der Tiefbaustandards bei allen Baumaßnahmen einher. Die Fortbildungsbedarfe werden von der Verwaltung organisiert und die Umsetzung erfolgt durch die ENNI AöR. 5. Prüfung des Kooperationsvertrages hinsichtlich der Baumnachpflanzungen als Unterhaltungsaufgabe: Die Verwaltung und ENNI AöR werden beauftragt gemeinsam zu prüfen, unter welchen Bedingungen die jährlichen Nachpflanzungen von Bäumen durch ENNI Stadt und Service im Rahmen einer Anpassung des Kooperationsvertrags durchführbar wä-ren. 6. Baumspendenportal: Die Verwaltung wird mit der Konzeptionierung eines Baumspendenportals beauftragt.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Die Sicherung einer nachhaltigen Versorgung der Stadt Moers mit Stadtgrün zählt zu den Kernaufgaben des Fachdienstes Freiraum- und Umweltplanung.Gerade in Zeiten des Klimawandels hat sich die Verwaltung dabei mit veränderten Bedingungen und Problemlagen auseinanderzusetzen, die Einfluss auf den aktuellen Baumbestand und die Möglichkeiten der innerstädtischen Begrünung haben. Aufgrund Ihres langsamen Wuchses entfalten Bäume insbesondere ab der Reifephase ihre wesentlichen positiven Leistungen für Stadtklima und urbaner Gesundheit. In der Jugendphase bis Alter 25 binden die Bäume die wesentlichen Kosten für Anwuchssicherung und Jung-baumpflege zur Herstellung des Lichtraumprofils an Straßen. Bäume eignen sich daher ausschließlich als langfristige Bestandteile unseres Stadtbildes, sollten daher fachge-rechte Wurzelbereiche erhalten, die bei fachgerechter Bauweise problemlos mehrere Straßensanierungszyklen schadlos überstehen können. Dem zunehmenden Interesse der Öffentlichkeit an Themen des Klima- und Naturschutzes allgemein und an der kon-kreten Umsetzung der in diesem Kontext von der Verwaltung durchgeführten Einzelmaßnahmen soll im vorliegenden Bericht ‚Stadtbäume Moers‘ Rechnung getragen werden. Entsprechend informiert der Bericht zum einen über die aktuelle Situation der Stadtbäume in Moers und erläutert zum anderen die sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze. Ausgangssituation Der Baumbestand der Stadt Moers im Bereich der Grünflächen und Straßen (ohne Wälder) beläuft sich aktuell auf ca. 64.000 Einzelbäume. In dieser Zahl enthalten sind die Bäume der städtischen Park- und Grünanlagen, der Spiel- und Bolzplätze, des Straßenbegleitgrüns, der Außenanlagen an städtischen Gebäuden und auf städtischen Liegenschaften.Der Gesamtbestand wird aktuell über die ENNI Stadt und Service im Rah-men der Erstellung eines Grünflächeninformationssystems (GRIS) erfasst. Auf Grund des zahlenmäßigen Umfangs wird die Erfassung aller Bäume noch einige Zeit in Anspruch nehmen – derzeit sind ca. 75% des Baumbestandes in das GRIS aufgenommen. Außer den im GRIS erfassten Einzelbäumen wächst eine große Zahl von Bäumen in den 120 ha großen städtischen Waldflächen. Neben den prägenden großen Parkanlagen kommt dem Straßenbegleitgrün mit ca. 15.000 Bäumen ebenfalls eine besondere Bedeutung für das Stadtbild zu. Je nach be-trachtetem Straßenabschnitt vermittelt die straßenbegleitende Baumpflanzung aktuell jedoch zum Teil keinen geschlossenen Eindruck. Dies rührt daher, dass derzeit ca. 700 leere Baumscheiben im Straßenraum vorhanden sind und dass das Fehlen von einzelnen Bäumen in diesem ohnehin vegetationsarmen Bereich stärker auffällt, als im grünen Rahmen einer Parkanlage. Entwicklung der letzten Jahre und deren Ursachen In früheren Jahren wurden jedes Jahr durchschnittlich rund 100 kranke oder abgestor-bene städtische Bäume im Stadtgebiet entfernt. 2019 mussten jedoch ca. 500 städtische Bäume durch ENNI Stadt und Service beseitigt werden. Etwa die Hälfte der abgestorbenen Bäume waren Waldbäume, die im Rahmen von Aufforstungsmaßnahmen ersetzt werden. Der andere Teil der Bäume stand verteilt im Stadtgebiet in Grünanlagen oder im Straßenraum. Die Ursachen für das Absterben dieser Bäume waren z.T. Sturmschäden und das Auftreten der Rußrindenkrankheit an Ahornbäumen. Dieser pilzlich verursachten Krankheit fielen 2019 ca. 170 Exemplare des aktuell ca. 7.400 Stück zählenden Ahorn-Bestands zum Opfer. Die Rußrindenkrankheit ist ein Beispiel für die indirekten Folgen des Klimawandels und dessen Auswirkungen auf Bäume. Die durch Hitze- und Trockenstress geschwächten Bäume sind anfälliger für verschiedene Krankheiten.
Zum überwiegenden Teil, bei ca. 300 Fällen, ist das Absterben jedoch auf direkte oder indirekte Schäden durch Trockenheit zurückzuführen, die der Dürresommer 2019 mit sich brachte. Die Bilanz für das Jahr 2020, bzw. im Hinblick auf die groß-klimatischen Veränderungen auch in den kommenden Jahren, wird vermutlich ähnlich ausfallen. Die sich bereits abzeichnenden Klimaveränderungen zeigen sich durch längere Trockenperioden, erhöhte Strahlungsenergie und unregelmäßige Verteilung der Nieder-schläge im Jahresverlauf. Durch Zunahme der Wetterextreme kommt es vermehrt zu Schäden wie beispielsweise Windbruch, Trockenschäden, Verbrennungen der Rinde und in Folge zu Befall durch Schwächeparasiten wie Pilzkrankheiten oder tierische Schädlinge. Verschärfend kommen bei Straßenbäumen noch der eingeschränkte Wurzelraum, Hitze-Rückstrahlung von befestigten Flächen, Hundeurin und Anfahrschäden hinzu. Die Zahl der normalen, natürlichen Ausfälle von Bäumen wird in Folge des Klimawandels erheblich gesteigert. So belief sich die Zahl der abgestorbenen Straßenbäume im Jahr 2019 auf ca. 110 Stück. Nach Schätzungen von ENNI wird sich diese Tendenz in den kommenden Jahren wohl fortsetzen, so dass man in Zukunft vermutlich mit ca. 110 bis 120 jährlich zu ersetzenden Bäume alleine im Straßenraum rechnen muss. NEU: Da im Stadtgebiet fast alle Standorte einen natürlichen Grundwasseranschluss über Kapillarwasseraufstieg ermöglichen, wirkt sich die Trockenheit im Wesentlichen auf die Bäume mit einem massiv vorgeschädigten Wurzelwerk aus. Durch regel-widrige baumschädliche Bauweise, die bei allen Arten von Tiefbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet zu beobachten sind, werden den Bäumen massive Wurzelabrisse, -Quetschungen und Stauchungen zugefügt, die zu einer Freilegung der Wurzelorgane führt, die ungeschützt durch die Rinde von zahllosen Schädlingen besiedelt und abgebaut werden, so dass sich jeder Stress gleich existenziell auf die Selbsterhaltungsfähigkeit sowie auf die erforderliche Stand- und Bruchsicherheit auswirkt.
Anders als im Wald wurde an den anderen Standorten in den letzten Jahren auf Grund von beschränkten finanziellen und personellen Kapazitäten bei ENNI Stadt und Service und dem Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung nur sporadisch und nicht bestandserhaltend nachgepflanzt. Die aktuelle ‚Lücke‘ von ca. 700 Bäumen alleine im Straßenraum hat sich über die letzten Jahre entwickelt und würde, ohne Gegensteuerung durch zeitnahe Nachpflanzung, durch die befürchteten künftigen Ausfälle auf Grund des Klimawandels demnächst noch größer werden.
Handlungsrahmen für die Zukunft
Für die Nachpflanzung von abgestorbenen Bäumen gelten bestimmte gesetzliche Verpflichtungen: So ergibt sich die Notwendigkeit der Ersatzpflanzung für die Wäl-der aus den Pflichten des Landesforstgesetzes und den Grundsätzen der guten Forst-wirtschaft, um die Wälder funktional zu erhalten. In Alleen sind fehlende Bäume gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes (Alleenschutz) nach zu pflanzen, ausgefallene Bäume in Gartendenkmalen sind nach dem Denkmalrecht z.B. auf Grundlage des Parkpflegewerkes, zu ersetzen. Der Bestand an Bäumen auf Privatgrundstücken, die unter die Regelungen der Baum-schutzsatzung fallen, ist durch die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung gesichert. Gemäß den Regelungen der Baumschutzsatzung ist die Fällung von Bäumen mit einem Stammdurchmesser über 80 cm (gemessen in 1,00 m Höhe) genehmigungspflichtig und muss im Regelfall durch eine Ersatzpflanzung ausgeglichen werden. Ausgenommen davon sind Nadelbäume und einzelne kurzlebige Arten wie Weiden oder Obstbäume sowie abgestorbene Bäume, für deren Beseitigung kein Ausgleich erfolgt, so-dass auch hier ein zahlenmäßig steter Verlust zu verzeichnen sein wird. Unabhängig von den genannten gesetzlichen Vorgaben ist es Ziel der Verwaltung, den Bestand an Bäumen auf den eigenen städtischen Flächen durch Nachpflanzungen zu erhalten oder zu erweitern, um die wichtigen ökologischen, klimatischen und stadtbildprägenden Funktionen des Baumbestandes zu sichern. Aufgaben der Verwaltung und von ENNI Stadt und Service zur Sicherung des Baumbe-standes Nachpflanzung von Straßenbäumen Um die eingangs beschriebenen vermehrten Ausfälle auszugleichen, ist eine konse-quente Nachpflanzung der bereits ausgefallenen sowie der zukünftig abgängigen Bäume notwendig. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 stehen Finanzmittel (aus den jährlichen Fest-werten von je ca. 52.000 € sowie dem Übertrag von Restmitteln aus 2019) in Höhe von ca. 120.000 € planmäßig zur Verfügung, um in diesen beiden Jahren rund 80 Straßenbäume zu pflanzen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden an erster Stelle für die Nachpflanzung im Straßenraum eingesetzt, da hier die Verluste besonders signifikant und optisch auffallend sind. In einem öffentlichen Vergabeverfahren wurde die Pflanzung der Straßen-bäume erstmalig im Jahr 2020 öffentlich ausgeschrieben und wird bereits seit -Herbst 2020 ausgeführt. Bei den Nachpflanzungen im Straßenraum wird aktuell gestaffelt nach Prioritäten vorgegangen. Das bedeutet, dass zuerst in denjenigen Straßen Bäume nach gepflanzt werden, die am prägendsten für das Stadtbild sind und die größten Lücken im Be-stand aufweisen. Sukzessive müssten im Laufe der kommenden Jahre die Baum-ausfälle sämtlicher Straßen gesichtet und entsprechend den jeweiligen Möglichkeiten Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Um den im Juli 2020 bei der Bestandsaufnahme ermittelten Fehlbestand von mittlerweile ca. 700 Bäumen im Straßenraum auszugleichen, müssten insgesamt Mittel in Höhe von schätzungsweise 1.050.000 € aufgebracht werden. Grundlage dieser Schät-zung ist der aktuelle Preis in Höhe von ca. 1.500 €, der für die Pflanzung eines Stra-ßenbaumes inklusive der notwendigen dreijährigen Entwicklungspflege durchschnitt-lich zu bezahlen ist. Da wie oben beschrieben der Fachdienst Freiraum- und Um-weltplanung bereits begonnen hat, die vorhandenen Lücken im Straßenraum wieder zu bepflanzen und in den Jahren 2020/21 auf Basis der vorhandenen Festwerte ca. 80 Bäume pflanzt, reduziert sich die Menge der vorhandenen leeren Baumscheiben im Straßenraum nach 2021 somit auf ca. 620 Stück. Für die Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen in diesen Lücken müsste ab 2022 somit eineSumme in Höhe -von ca. 930.000 € aufgebracht werden. Eine derart umfangreiche Nachpflanzung muss sich, um sie auch personell in der Abwicklung bewältigen zu können, über mehrere Jahre verteilen. Teilt man die gesamte zu ersetzende Menge an Bäumen auf fünf Jahre auf, könnten jährlich 124 Bäume ge-pflanzt werden – vorausgesetzt die Finanzmittel pro Jahr in Höhe von 186.000 € sowie die erforderlichen Personalkapazitäten werden zur Verfügung gestellt. Zukünftige Ausfälle sind in dieser Summe noch nicht enthalten und ebenfalls in der Budgetplanung zu berücksichtigen. Bei voraussichtlich gleichem künftigen Verlustgrad an Bäumen wird das Missverhältnis zwischen der durch die bisherigen Finanzmittel in Höhe von jährlich 52.000 € möglichen Nachpflanzungsmenge von durchschnittlich 35 Bäumen und der Verlustmenge ansonsten immer größer ausfallen. Bildhaft kann man sich eine Schere vorstellen, die sich zwischen den Ersatzpflanzungen und Baumverlusten immer weiter öffnet– siehe Anlage 1.
Es bedarf also kurzfristig einer erhöhten Anstrengung, die bisherigen Verluste auszu-gleichen und dem Entstehen erneuter Lücken im Bestand durch zukünftig kontinu-ierliche Ersatzpflanzungen vorzubeugen. Sollten die vermehrten Ausfälle von Bäumen zukünftig wie geschätzt im Straßenbegleit-grün bei ca. 120 Stück pro Jahr liegen, müsste für die Ersatzpflanzungen eine deutlich höhere Summe angesetzt werden, als dies aktuell der Fall ist. Bei Kosten pro Baum-standort im Straßenraum in Höhe von ca. 1.500 € für die Pflanzung und die dreijährige Gewährleistungspflege wären Mittel in Höhe von schätzungsweise 180.000 € pro Jahr für künftige Ersatzpflanzungen notwendig. Neben den Mitteln in Höhe von ca. 52.000 € aus dem Festwert ‚Straßenbäume‘, die dafür jährlich zur Verfügung stehen, werden also zusätzliche Mittel in Höhe von ca.128.000 € pro Jahr benötigt. Mit diesen Mitteln wäre dann der jährliche Verlust an Straßenbäumen voraussichtlich auszugleichen, das heißt der Status quo zu erhalten. Eine Steigerung des Baum-bestandes ist damit jedoch nicht zu erreichen. Um eine Mehrung des Baumbestandes im Stadtgebiet Moers neben der beschriebenen Wiederherstellung des Status quo im Straßenbaumbestand beispielsweise auch in den Grün- und Parkanalagen zu erzielen, sind weitere Anstrengungen vonnöten. So schlägt die Verwaltung bezugnehmend auf den Maßnahmenplan Klimanotstand vor, durch die Finanzmittelanmeldung im Haushalt von jährlich 300.000 € für die Pflanzung von 200 neuen Bäumen den Baumbestand sukzessive in den nächsten Jahren aufzusto-cken. Noch einmal zusammengefasst heißt dies, dass für die Nachpflanzungen in bestehenden und unterjährig neu entstehenden Lücken im Straßenraum sowie für die ange-dachten Neupflanzungen als Maßnahme aus dem ‚Maßnahmenplan Klimanotstand‘ in den nächsten 5 Jahren insgesamt ca. 444 Bäume jährlich zu pflanzen wären. Sind die Lücken im Straßenbaumbestand nach diesen Pflanzmaßnahmen geschlossen, sind in den Folgejahren ca. 320 Bäume jährlich für die unterjährigen Ausfälle und die Bestandserweiterung zu pflanzen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass außer den hierfür aufzubringenden Finanzmitteln auch die Abwicklung der Maßnahmen durch personelle Kapazitäten sicherzustellen ist. Für die detaillierte Planung der Pflanzmaßnahmen sowie für die Bauleitung während der Pflanzung und der folgenden dreijährigen Entwicklungspflege würden personelle Ka-pazitäten in größerem Umfang als bisher benötigt. Der zeitliche Aufwand hierfür ist schwer genau abzuschätzen und unter anderem abhängig von der Qualität des ausführenden Unternehmens und dem damit verbundenen Kontrollaufwand. Bisher war und ist diese Mammutaufgabe durch die Mitarbeitenden des Fachdienstes Freiraum- und Umweltplanung und der ENNI Stadt und Service als zusätzliche Aufgabe neben dem normalen Tagesgeschäft nicht leistbar. In Anlage 2 wird näher auf den fachlichen Anspruch und die mögliche Organisation einer kontinuierlichen Nachpflanzung eingegangen. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgabe ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle mit einem Stellenanteil von schätzungsweise 0,5 für Baumpflanzungen im Bereich der Verwaltung nötig. Wie in Anlage 2 beschrieben, liegt die Verantwortung für die konzeptionelle Planung mit der Vorgabe bestimmter stadtgestalterischer und ökologischer Kriterien bei der Verwaltung. Das operative Geschäft der Baumpflanzungen mitsamt der dafür notwendigen Ausführungsplanung könnte durch ENNI erbracht werden. In welcher Form dies genau zu organisieren ist, muss unter Berücksichtigung des Kooperations-vertrags geprüft werden. Denkbar wäre evtl. eine Anpassung des Kooperationsver-trags dahingehend, dass die kontinuierliche Nachpflanzung von abgängigen Bäumen Teil der durch ENNI vertragsgemäß vereinbarten regulären Unterhaltung wird – was durch die Mehrung der durch ENNI zu erbringenden Leistungen eine Erhöhung der Zuweisung nach sich ziehen würde. Unter der Voraussetzung, dass die Baumpflanzungen im beschriebenen Umfang politisch beschlossen werden, wird sich in Abstimmung mit ENNI eine einvernehmliche Lösung finden, wie die zahlenmäßige Steigerung der Baumpflanzungen pro Jahr am effektivsten zu bewältigen ist.
2. Auswahl geeigneter Baumarten
Vor dem Hintergrund des bereits stattfindenden Klimawandels stellt sich die Frage, wie Park- und Stadtbäume, die schon jetzt teilweise extremen Bedingungen ausgesetzt sind, mit weiteren Verschlechterungen ihrer Standortbedingungen zurechtkommen werden. Der wachsenden Bedeutung von Bäumen im urbanen Bereich steht daher nunmehr ihre zunehmende Gefährdung durch Witterungsextreme und hier insbesondere sommerliche Hitze- und Dürreperioden sowie Krankheiten gegenüber. Es gilt also Baumarten für Neupflanzungen auszuwählen, die mit den künftigen Klimabedingungen zurechtkommen. Aufgrund der breiten Streuung der klimatischen Verhältnisse und der individuellen Standortverhältnisse für den einzelnen Stadtbaum kann bei der Artenauswahl keine Patentlösung herangezogen werden. Den (einzigen) richtigen Baum gibt es nicht. Vielmehr sind aus der Vielzahl der Möglichkeiten unter Berücksichtigung persönlicher Erfahrung mit den Gegebenheiten vor Ort Arten auszuwählen, die eine Eignung für die sich wandelnden Ansprüche erwarten lassen. Als Kriterien bei der Baumartenauswahl sind neben den auf Grund des Klimawandels steigenden Temperaturen, den geringeren Niederschlägen, der Frosthärte und den artentypischen zu erwartenden Baumkrankheiten auch weitere Aspekte zu beachten. So können mit dem Einsatz bestimmter Baum-arten eventuell Beeinträchtigungen für den Menschen verbunden sein, die einer Ver-wendung im städtischen Bereich entgegenstehen. Beispielsweise birgt das mögliche Auftreten des Eichenprozessionsspinners ein gesundheitliches Risiko bei der Verwen-dung von Eichen oder andere unangenehme Eigenschaften schränken den Einsatz einer bestimmten Baumart ein, wie dies z.B. bei der Geruchsbelästigung durch Bildung stinkender Früchte an Ginkgo der Fall ist. Ein gutes Hilfsmittel für die Auswahl stadt-klimageeigneter Baumarten ist die Klimaartenmatrix (KLAM-Stadt) der TU Dresden. Darin werden wichtige Gehölzarten nach ihrer Eignung für eine Verwendung im Stadt-bereich bei prognostiziertem Klimawandel eingestuft. Berücksichtigung finden in der Be-wertung dabei insbesondere die Kategorien Trockentoleranz und Frosthärte. Auch die sogenannte GALK-Straßenbaumliste, eine durch den Arbeitskreis Stadtbäume der Deut-schen Gartenamtsleiterkonferenz e.V. (GALK) ständig fortgeschriebene Liste, in der sich die Erfahrungen aus der Verwendung von Stadtbäumen niederschlägt, ist eine wertvolle Grundlage bei der Auswahl stadtklimaverträglicher Gehölze. Die Erkenntnisse aus Testpflanzungen in mehreren Städten im gesamten Bundesgebiet fließen seit deren ersten Vorstellung1976 fortlaufend in diese Liste ein. Wo heimische Arten versagen oder nur eingeschränkt tauglich sind, stellen Züchtun-gen und nicht heimische Arten aus semiariden (halbtrockenen) Gebieten wie etwa dem Mittelmeerraum die bessere Alternative dar, da sie auf Grund ihrer natürlichen Lebensbedingungen an Phasen der Trockenheit angepasst sind. Eine Sicherheit, dass die gewählte Baumart sich künftig bewährt, gibt es letztendlich jedoch nicht. Der Pool an Schädlingen und Krankheiten ist sehr umfangreich und die tatsächliche Entwicklung des Klimas nicht exakt vorherzusagen, so dass sich auch in Zukunft nicht alle Beeinträchtigungen für die gesunde Entwicklung der neu gepflanzten Bäume vermeiden las-sen werden. Um größeren Ausfällen vorzubeugen, ist es daher angeraten, die Auswahl der Gehölze breit zu streuen und sich nicht nur aufwendige Arten zu beschränken. Die Vielfalt der Pflanzung sichert das Überleben des Stadtbaumbestandes und bereichert die Biodiversität und die Darbietung von unterschiedlichen Lebensräumen für die heimi-sche Tierwelt.
Grundsätzlich sollten ortsspezifisch angepasst, möglichst große leistungsfähige Baum-arten ausgewählt werden. Korrespondierend zum Begrünungsziel ist auch der erweiterte Wurzelraum vegetationstechnisch fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Folgende Tabelle (s. Handlungsleitfaden BaumAdapt Stadt Essen, TU Dortmund, 2020) gibt hier eine Größenordnung, die im Rahmen aller Tiefbaumaßnahmen im Standraum von Bäumen verbindlich erhalten bzw. wiederhergestellt werden muss.
3. Entwicklung von Konzepten für Baumpflanzungenbei eingeschränktem Wurzelraum
Eine wesentliche Grundlage für die gesunde Entwicklung von Bäumen jeglicher Art ist ein Standort mit ausreichendem Wurzelraum. Im innerstädtischen Raum, vor allem im versiegelten Straßenraum, ist daher eine entsprechende Dimensionierung der Baumgrube und ein strukturstabiler und gut durchwurzelbarer Boden bzw. ein spezielles Pflanzsubstrat unabdingbar. Gemäß DIN 18916 ‚Vegetationstechnik im Landschafts-bau – Pflanzen und Pflanzarbeiten‘ muss an Standorten, deren Durchwurzelungsbe-reich begrenzt ist (z.B. in Plätzen oder an Straßen) die offene Fläche bei Baumpflan-zungen daher eine Mindestgröße von 6 m² bieten. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mindestens 16 m² und eine Tiefe von mindestens 80 cm haben. Dies deckt sich in etwa mit der fachlichen Empfehlung der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.), wonach eine Baumgrube mindes-tens 12 m³ groß sein sollte. In Anlage 3 wird detailliert auf die Ansprüche von Bäumen im innerstädtischen Bereich, insbesondere mit der Problematik des eingeschränkten Wurzelraums im Straßenbegleit-grün eingegangen. Da im Moerser Verkehrsraum auf Grund räumlicher Einschränkungen vergangener Stra-ßenplanungen meist keine derart dimensionierten Baumstandorte zu realisieren sind, muss eine Lösung gefunden werden, wie dennoch eine straßenbegleitende Begrünung mit Bäumen durchführbar ist. In Anlage 3 werden verschiedene Varianten beleuchtet, wie mit problematischen Standorten im Straßenraum umgegangen werden kann. Das Resümee aus den erläu-terten Handlungsoptionen formuliert der Fachdienst Freiraum- und Umweltplanung kurz folgendermaßen: In erster Linie wird natürlich versucht, Bäumen optimale Bedin-gungen zu bieten, was hauptsächlich bei Neubaumaßnahmen möglich sein wird. Dies bedeutet die Schaffung DIN- gerechter Baumscheiben mit einem Volumen von mindes-tens 12 m³ vorzugsweise innerhalb durchgängiger Grünstreifen an Stelle von Einzel-