Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung fester Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen erklärt Wibke Brems, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Klimaschutz- und Energiepolitik der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:
„Große Versprechen dieser Landesregierung in Sachen Klimaschutz werden durch das tatsächliche Regierungshandeln als bloße Floskeln entlarvt. In der heutigen Anhörung haben die Kommunen, die Energiewirtschaft und der Umweltschutz die Pläne der Landesregierung, feste Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung einführen zu wollen, massiv kritisiert.
Doch die Landesregierung scheint das zu ignorieren und an ihrem Gesetzentwurf festhalten zu wollen. Wie sehr die Landesregierung sich von der gesellschaftlichen Debatte entfernt hat zeigt sich auch daran, dass die einzige Unterstützung in der heutigen Anhörung für ihren Gesetzentwurf von notorischen Windenergiegegnern stammt.
Spätestens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz sollte doch Weckruf genug sein, dass Klimaschutz die zentrale Herausforderung der nächsten Jahrzehnte ist. Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist der beschleunigte Ausbau der Windenergie die zwingende Voraussetzung. Zwar hat die Landesregierung angekündigt, ihre Klimaschutzziele anzuheben, gleichzeitig würde sie mit dem heute diskutierten Gesetz aber den Ausbau der Windenergie drastisch erschweren. Es ist feige, dass die Landesregierung bis zur heutigen Anhörung noch keine detaillierte Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die verbleibenden Zubaupotenziale vorgelegt hat. Denn daraus würde klar, dass selbst die eigenen mickrigen Zubauziele mit diesem Gesetzentwurf unerreichbar wären.
Die Regierung Laschet handelt nicht nur komplett widersprüchlich, es ist auch ein Beispiel dafür, wie wenig sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Statt klare Regelungen auf Landesebene vorzugeben, werden die Kommunen mit der Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg der Energiewende alleine gelassen. Denn die Landesregierung schiebt die Entscheidung auf die Kommunen ab, vor Ort von Abstandsregeln abweichen zu können. Diese verantwortungslose Windenergiepolitik darf nicht beispielgebend für ganz Deutschland werden.
Es wurde auch deutlich, dass die gegenüber dem ersten Entwurf vorgenommenen Änderungen kaum eine Verbesserung für die Windenergie darstellen. In Zukunft könnte der Mindestabstand sogar zu Splittersiedlungen von drei bis fünf Häusern gelten, wenn sie mit sogenannten Außenbereichssatzungen gesichert sind. Vollkommen absurd ist es, dass es keinerlei Erleichterungen für das Repowering, also den Ersatz von alten durch neue Windenergieanlagen geben soll. So werden etablierte und akzeptierte Standorte mutwillig gefährdet und der Druck neue Standorte zu erschließen ohne Not erhöht. Es ist ein weiterer Beleg dafür, dass es der Landesregierung bei diesem Vorhaben nie wirklich um die Steigerung der Akzeptanz der Windenergie ging, sondern sie einzig blind für die Realität an einem Wahlversprechen festhält.“