10. Mai 2021 GRÜNE Fraktion im Landtag NRW: Zur heutigen Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes NRW erklärt Wibke Brems, stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Klimaschutz- und Energiepolitik der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:…
„Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung wird dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und dessen Anforderungen an Generationengerechtigkeit und Transparenz in keiner Weise gerecht. Die Kritik von Sachverständigen war entsprechend breit und vielfältig.
Es wird nicht reichen, wenn die Landesregierung ihre Ziele an die des Bundesklimaschutzgesetzes anpasst, das in Kürze überarbeitetet werden soll. Das Klimaschutzgesetz NRW muss sektorscharfe Emissionsminderungsziele enthalten, auch für die Jahre nach 2030. Damit würde transparent gemacht werden, in welchen Bereichen bis wann wie viel Treibhausgase eingespart werden müssen. Entscheidend ist, dass aus dem Klimaschutzgesetz NRW hervor geht, wie diese Ziele praktisch erreicht werden sollen. Das bringt Planungssicherheit für alle Beteiligten.
So sind der Kohleausstieg bis 2030 und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien die zwingende Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele. Dieses Ziel muss im Klimaschutzgesetz konkretisiert werden und darf nicht durch andere Gesetze konterkariert werden. So muss die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Einführung fester Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen ersatzlos zurückziehen und stattdessen Rahmenbedingungen schaffen, die den notwendigen Zubau tatsächlich ermöglichen.
Auf breites Unverständnis stieß bei den Sachverständigen auch der Umgang der Landesregierung mit dem in einem aufwendigen und breiten Beteiligungsprozess erarbeiteten Klimaschutzplan NRW. Dieser soll nach dem Willen der Landesregierung aufgegeben und durch ein Klimaschutzaudit ersetzt werden, dessen Umfang im Unklaren bleibt. Evaluiert und fortgeschrieben kann dagegen der Klimaschutzplan NRW auch weiterhin das zentrale Umsetzungsinstrument für Klimaschutz in NRW sein.
Damit die Kommunen ihre wichtige Rolle bei der Wärme-, der Verkehrs-, aber auch der Energiewende wahrnehmen können, muss das Klimaschutzgesetz NRW die Grundlage auch dafür legen. Es muss sicherstellen, dass den Kommunen ausreichend verlässliche Investitionsmittel durch die Landesregierung bereitgestellt werden.“