28. April 2023 Am 19. April hat die Bundesregierung die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Der Gesetzesentwurf verankert den Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Warmwasseraufbereitung und beim Heizen im Gesetz. Unser Ziel ist klar definiert: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein, daher setzen wir uns für einen sozialgerechten Umstieg ein.
Doch was bedeutet das konkret?
Für jede neu installierte Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) soll ab 1.1.2024 eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Ordnungsgemäß funktionierende Heizungen müssen also nicht ausgetauscht werden, dies gilt nur für irreparable Geräte. Dabei gelten auch bestimmte Übergangsfristen, denn wenn nach dem Ausfall der alten Heizung innerhalb von 3 Jahren auf eine Heizung umgestellt wird, die die o.g. Vorgaben erfüllt, kann übergangsweise auch eine fossile Heizung eingebaut werden. Bei einem absehbaren Anschluss an ein Wärmenetz soll diese Frist auf bis zu 10 Jahre ausgeweitet werden. Bei Gebäuden mit Gasetagenheizungen können die Eigentümer innerhalb von 3 Jahren entscheiden, ob die Umstellung auf erneuerbare Heizungen im gesamten Gebäude erfolgen soll. Entscheiden sie sich für eine Zentralheizung, haben sie weitere 10 Jahre Zeit für die Umstellung.
Stellt die Umstellung auf eine Heizung mit mindesten 65% erneuerbarer Energie eine besondere Härte dar, soll diese nicht erfüllt werden müssen. Es wird hierbei an die bestehende Härtefallregelungen angeknüpft.
Um die Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Betriebskosten zu schützen, werden die Regelungen zum Schutz dieser angepasst und die Umlage von Kosten begrenzt. Damit die Kosten für jede/n tragbar sind, sollen finanzielle Förderungen bereitgestellt werden.
Dr.-Ing. Tobias Kempken, stellvertretender Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Energie und sachkundiger Bürger unserer Grünen Ratsfraktion in Moers bewertet die Neuerungen wie folgt:
Die Wärmewende ist eine der bedeutsamsten Herausforderungen auf unserem Weg zur Klimaneutralität. Dabei liegt die Lebensdauer einer typischen Heizungsanlage in Deutschland bei mehr als 20 Jahren. Jetzt verbaute neue Heizungen werden also auch nach 2040 noch in Betrieb sein und sollten die dann gesetzten Klimaschutzziele erreichen können. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass die Gas- und Ölpreise in Europa weiter steigen werden. Das GEG bereitet nun unseren gemeinsamen langfristigen Weg zur Wärmewende. Es schützt uns als Gemeinschaft und als Einzelpersonen vor vermeidbaren weiteren Investitionen und unnötig hohen Betriebskosten in den kommenden Jahren. Jetzt gilt es, begleitende Förderprogramme so zu gestalten, dass tatsächliche finanzielle Notsituationen aufgefangen werden.
Es berichteten: Celina, Justin & Tobias