Bundesregierung macht Anbau und Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf bald legal

12. April 2023

Bei der heutigen Pressekonferenz des Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und unseres Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir wurde das Eckpunktepapier für die Entkriminalisierung von Cannabisanbau und -besitz vorgestellt. Dieses wurde nach Gesprächen mit der EU-Kommission über das Eckpunktepapier von Oktober 2022 überarbeitet.

Die Legalisierung soll in zwei Stufen erfolgen. Eine erste, bei der vor allem die Entkriminalisierung im Vordergrund steht und eine zweite, bei der die Abgabe in lizenzierten Fachgeschäften erprobt werden soll.

Die erste Stufe soll folgendes beinhalten: 

  • Mitführung von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit
  • Drei Cannabispflanzen dürfen für den Eigenbedarf angebaut werden
  • Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern dürfen zusammen Cannabis anbauen und an Mitglieder für Eigenkonsum abgeben (max. 50g/Monat). Beschaffung von Saatgut wird für diese Vereinigungen ebenfalls erlaubt sein.
  • Jede Vereinigung muss Suchtbeauftragte mit nachweisbarer Sachkenntnis haben
  • Konsum in der Nähe von Schulen und Kitas verboten
  • Werbung für Cannabis verboten
  • Nach 4 Jahren Evaluation der Regelung und evtl. weitere Anpassungen

Die zweite Stufe setzt wissenschaftlich konzipierte, regional und zeitlich begrenzte Modelle um. Unternehmen können so mit staatlicher Lizenz Cannabis produzieren und verkaufen. Es sollen so vor allem die Auswirkungen für den Jugendschutz und auf den Schwarzmarkt geprüft werden.

  • Laufzeit pro Projekt 5 Jahre
  • Räumliche Begrenzung auf Einwohnerinnen und Einwohner bestimmter Städte/Kreise
  • Die Ergebnisse werden auch den Europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt

Weitere Details zur zweiten Stufe stehen noch nicht fest.

Zudem wurde in der Pressekonferenz bekannt gegeben, dass laufende Verfahren, welche nach der neuen Gesetzgebung nicht mehr strafbar wären, eingestellt werden. Außerdem soll wissenschaftlich geprüft werden, ob die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr entschärft werden können. Diese sind schon seit langem umstritten, da die aktuellen Grenzwerte nicht - wie bspw. bei Alkohol - die Fahrtüchtigkeit berücksichtigen, sondern allein das Konsumverhalten. Hier hat laut Özdemir die Sicherheit im Straßenverkehr jedoch weiterhin die höchste Priorität.

Der Arbeitsentwurf zur ersten Stufe soll noch diesen Monat vorgelegt werden, anschließend erfolgt die Erstellung eines Gesetzesentwurfs zur zweiten Stufe. Die Gesetzesentwürfe zur ersten Stufe können nicht vom Bundesrat blockiert werden. 

Durch die Legalisierung schafft die Ampel Rechtssicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten, welche niemanden mit ihrem Konsum schaden und nach aktueller Gesetzgebung unnötig für ihr Konsumverhalten verfolgt werden. 

Da Konsumentinnen und Konsumenten nicht auf den Schwarzmarkt ausweichen müssen wird die Reinheit des Cannabis garantiert. Drogendealer strecken in manchen Fällen die Substanzen mit Haarspray oder anderen Streckungsmitteln, welche schwer zu identifizieren jedoch enorm gesundheitsschädlich und in Einzelfällen sogar tödlich sind. Dem Schwarzmarkt wird zudem seine Haupteinnahmequelle entzogen. Da ein Großteil der Betäubungsmittel-Delikte im Bereich von Cannabis fällt haben auch Polizei und Justiz deutlich mehr Ressourcen sich um wichtigere Probleme zu kümmern als um den harmlosen Konsum von Cannabis.

Trotzdem muss der Jugendschutz gewährleistet werden. Das wird erst durch die kontrollierte Abgabe von Cannabis möglich, denn kein Dealer fragt nach einem Ausweis. Auch die dauerhafte wissenschaftliche Beurteilung der Legalisierung ermöglicht eine rationale Einschätzung der Sachlage frei von konservativer Verbotsideologie.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/eckpunkte-cannabis-12-04-23.html

Es berichteten: Celina & Justin