26. November 2020 Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt bittet die Verwaltung, in allen Verfahrensschritten alle rechtlichen Schritte zu nutzen, dass das bergrechtliche Abschlussverfahren für die ehemalige Bergehalde (i.R.) Lohmannsheide zeitnah eingeleitet und abgeschlossen wird. Hierbei soll keine weitere Deponierung erfolgen.
Begründung:Bereits mit Ankündigung der Gesellschaft DK 1, auf der ehemaligen Bergehalde Lohmannsheide einen Deponiebetrieb für die Lagerung von DK1 Material betreiben zu wollen, hat sich der Rat der Stadt Moers gegen eine weitere Deponierung ausgesprochen.
An der grundsätzlichen Ablehnung eines Deponiebetriebes auf der ehemaligen Berghalde Lohmannsheide durch die Stadt Moers hat sich auch in der Betrachtung des jetzigen Verfahrensabschnitts (Planfeststellungsverfahren Offenlegung) nichts geändert.
Der Standort der ehemaligen Bergehalde Lohmannsheide ist für den Betrieb einer Halde schon auf den ersten Blick - losgelöst von allen Gutachten - völlig ungeeignet. Ein wesentlicher Grund ist das Risiko der Umweltbelastung durch den Betrieb einer Haldendeponie wegen unkalkulierbarer chemischer Prozesse der bisher eingebrachten Stoffe und Materialien im Erdreich. Zur Erinnerung: Der Untergrund der ehemaligen Berghalde besteht aus Anschüttungen aus dem jahrzehntelangen Verfüllen des ehemaligen Baggerloches mit verschiedensten Materialen und Stoffen.
Neben den unkalkulierbaren Risiken der im Untergrund gelagerten Auffüllmaterialien ist auch die Lage der Halde zwischen Wohngebieten von Baerl und Moers zu beachten. Mit dem Betrieb der Halde wären dann auch erhebliche Verkehrsbelastungen – geschätzt 80 Laster pro Tag über einen Zeitraum von 20 – 30 Jahren zu erwarten. Auch diese Belastung wird abgelehnt. Der Rat der Stadt Moers hat sich in einer gemeinsamen Resolution vom 21.11.2018 gegen den Betrieb einer Halde ausgesprochen. In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Moers am 10.11.2020 ist mit Bezug auf die o.a. Resolution die ablehnende Haltung erneuert worden.
Aus Sicht der Stadt Moers ist eine Zufahrt über das Gebiet der Stadt Moers strikt abzulehnen. Eine Erschließung über die Römerstraße und Grafschafter Straße brächte eine starke Verkehrsgefährdung für Radfahrende und Fußgänger*innen, da beide Straßen keine durch Hochbord getrennte Rad- und Fußwege aufweisen. Ein Haldenbetrieb würde für die Stadtteile Lohmannsheide, Meerbeck und Eick-Ost eine erhebliche Belastung durch Staub und Lärm mit sich bringen.
Diese Fläche soll für den Landschafts- und Umweltschutz erhalten und weiterentwickelt werden. Hier soll zukünftig (Planzeichen "Krabbelkäfer" im FNP-Entwurf) eine Fläche für die Entwicklung von Natur und Landschaft entstehen. Teile der bestehenden Fauna (u.a. Kammmolche und andere Amphibien) unterstehen strengem Artenschutz und sind durch weitere Aufschüttung im Bestand gefährdet.