23. Februar 2021 Antrag auf Zusammenstellung von Maßnahmenlisten gemäß den Vorgaben des Sonderprogramms Klimaresilienz in Kommunen
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des Stadtgebietes Moers Maßnahmenlisten von Objekten zusammenzustellen, die sich für einen Umbau gemäß den Vorgaben des Sonder-programms „Klimaresilienz in Kommunen” im Rahmen der Corona-Hilfe eignen.
Die Maßnahmenliste 1 - „Dach- und Fassadenbegrünung“ beinhaltet die nachträgliche Auf-bringung / Montage von Dach- und / oder Fassadenbegrünung an öffentlichen Bestandsge-bäuden, die mindestens 5 Jahre alt oder älter sind.
Die Maßnahmenliste 2 – „coole öffentliche Räume“ umfasst öffentliche Plätze, Straßen sowie anderen Fußgängerbereiche (z. B. kommunale Spiel- bzw. Bolzplätze, Quartiersplätze o. ä.), auf denen bauliche Maßnahmen zur Hitzeminderung durchgeführt werden können (Entsiege-lung für Baumpflanzung, Anlegen von Mulden als Regenwasserspeicher, Wasserspiele, Pergolen o. ä., Verschattungsanlagen uvm.).
Die Maßnahmenliste 3 – „Coole Schulhöfe“ beinhaltet Objekte (Schulen), an denen die Entsiegelung und Begrünung der Schulhöfe (z. B. als Schulgarten, als Bewegungsfläche mit strapazierfähigem Rasen, für Baum- und Strauchpflanzungen o.ä.) und / oder der Bau von Verschattungsanlagen durchgeführt werden können.
Begründung:
Dass dem Klimawandel Einhalt zu bieten ist, dessen sind sich die Verantwortlichen weitestgehend einig. Auch und gerade in Moers ist es erforderlich, an hitzebelasteten Plätzen und Orten Maßnahmen in Angriff zu nehmen, um den klimawandelbedingten Schäden vorzubeu-gen und Vorsorge zu treffen. Zusätzlich dient dies auch der Gesundheitsvorsorge gerade für ältere Menschen, die den Auswirkungen der zunehmenden Hitze und Trockenheit in den Sommermonaten oft wenig entgegenzusetzen haben.
Für diese Präventionsmaßnahmen kann das neue, im Rahmen der Coronahilfen vom Land aufgelegte Förderpaket „Klimaresilienz in Kommunen“ verwendet werden, mit dem Klimaan-passungsmaßnahmen, insbesondere investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen, finanziell unterstützt werden. Hinsichtlich des Planungsaufwandes ist erfreulich, dass neben den Baukosten auch die Entwurfs- und Planungsleistungen mit einer Förder-quote von bis zu 100 % gefördert werden.
Im Folgenden soll durch die Politik ein Maßnahmenpaket geschnürt werden, was nicht im Widerspruch zu anderen Planungsmaßnahmen im Stadtgebiet steht. Dieses soll innerhalb der Einreichungsfrist (bis 31.12.2021) durch die Verwaltung zur geförderten Umsetzung an-gemeldet werden.